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ENTGELTE IN DER PFLEGE

Wie wertvoll ist Pflege?

Was ist (uns) Pflege wert? Als erfahrene Pflegeexperten umtreibt uns diese Fragestellung auf ganz unterschiedliche Art und Weise. In Zeiten nahezu überall steigender Preise hat diese Frage natürlich auch Relevanz, mitunter schwingt gar eine gewisse Brisanz mit. Denn ein gesamtwirtschaftliches Klima steigender Preise macht auch nicht vor dem deutschen Pflegesystem halt. Die Konsequenzen in Form gestiegener Pflegekosten und damit auch erhöhter Eigenanteile können wir leider auch unseren Kund:innen nicht ersparen.
Weil die Frage des Wertes (und Gegenwertes) der Pflege zu wichtig ist, möchten wir Ihnen auf den Folgeseiten gern etwas mehr zu dem mitunter nicht leicht verständlichen Thema der Finanzierung der Pflege erläutern. Anhand dargestellter Zusammenhänge können Sie damit das Entstehen und die Höhe der Entgelte und Eigenanteile besser nachvollziehen und schließlich zu einer eigenen Einschätzung gelangen, was (Ihnen) Pflege wert ist
PFLEGE ZUHAUSE

Für Sie mobil, damit Sie es bleiben

Zu Hause leben bedeutet Geborgenheit und Vertrautheit. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Leben in gewohnter Umgebung weiterzuführen. Ob im Fall einer Erkrankung, nach einem Unfall, nach einem Krankenhausaufenthalt oder altersbedingt: Wann immer Sie Hilfe benötigen, sorgen wir dafür, dass Sie in Ihren eigenen vier Wänden bestens versorgt sind. Wir sind für Sie mobil, damit Sie es bleiben – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Entdecken Sie Ihre Vorteile unserer ambulanten Pflege auf den folgenden Seiten.
PFLEGE ZUHAUSE

Für Sie mobil, damit Sie es bleiben

TAGESPFLEGE

Ihr Zuhause für den Tag

Erleben Sie bei uns eine schöne Zeit in der Gemeinschaft anderer Menschen. Gestalten Sie den Tag nach Ihren Wünschen und lassen Sie sich mitnehmen – von den vielfältigen Angeboten unserer Tagespflege-Einrichtungen. Überzeugen Sie sich von den Vorteilen dieser flexiblen Pflegeform, Tagespflege ist:…

Soziale Aktivität und Gemeinschaft: Hier hat man die Möglichkeit an verschiedenen sozialen Aktivitäten und Gemeinschaftsveranstaltungen teilzunehmen. Es können neue Bekanntschaften geknüpft, sich ausgetauscht und soziale Kontakte gepflegt werden. Dies fördert ein aktives soziales Leben und verhindert soziale Isolation.
Professionelle Betreuung und Pflege: Hier wird man von qualifizierten Pflegekräften individuell betreut und gepflegt: sei es bei der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme oder anderen pflegerischen Bedürfnissen.
Entlastung für pflegende Angehörige: Die Tagespflege bietet pflegenden Angehörigen eine wertvolle entlastende Auszeit. Während die Pflegegäste den Tag in der Tagespflege verbringen, haben ihre Angehörigen Zeit für sich selbst, um Aufgaben zu erledigen, zu arbeiten oder einfach eine Pause einzulegen. Die Tagespflege bietet ihnen die Gewissheit, dass zu pflegende Angehörige gut versorgt sind, während sie ihre eigenen Bedürfnisse erfüllen können.
Aktivierung und Förderung der Selbstständigkeit: In der Tagespflege werden verschiedene Aktivitäten und Therapien angeboten, die die körperliche und geistige Fitness erhalten oder verbessern können. Durch gezielte Aktivierung und Förderung der Selbstständigkeit wird die Lebensqualität gesteigert und vorhandene Fähigkeiten werden unterstützt.
Sicherheit und Struktur: Die Tagespflege bietet eine sichere und strukturierte Umgebung. Tagespflegegäste haben einen geregelten Tagesablauf, der mit der Abholung beginnt und dem Nachhause-Bringdienst endet.

PFLEGE BEI UNS

Rundum versorgt

Stationäre Pflege beschreibt die klassische vollstationäre Altenpflege in einer Seniorenresidenz (auch Altenheim oder Pflegeheim) in der pflegebedürftige Senioren dauerhaft leben. Die Vorteile dieser Pflegeform fassen wir gern in folgenden Punkten für Sie zusammen:

Rund-um-die-Uhr-Pflege: In einer stationären Pflegeeinrichtung erhalten Pflegebedürftige dauerhafte Pflege und Betreuung durch qualifiziertes Personal, das rund um die Uhr für ihre Bedürfnisse da ist. Dadurch haben unsere Bewohner:innen jederzeit Zugang zu professioneller Unterstützung und können sich sicher und gut versorgt fühlen.
Fachwissen und Erfahrung: wir verfügen über geschultes Personal mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger Menschen. Sie sind speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen des Alterns eingestellt und können maßgeschneiderte Pflege- und Unterstützungsdienste anbieten.
Soziales Miteinander: In einer stationären Pflegeeinrichtung gibt es die Möglichkeit soziale Kontakte neu zu erleben und zu pflegen. Regelmäßige altersgerechte Aktivitäten und Gemeinschaftsveranstaltungen, ermöglichen den Austausch und das Teilen gemeinsamer Interessen. Das erhält bzw. fördert ein aktives soziales Leben und verhindert soziale Isolation.
Komfort und Sicherheit: Stationäre Pflegeeinrichtungen bieten eine sichere und komfortable Umgebung, in der die Sorgen und Belastungen des eigenständigen Wohnens entfallen. Bewohner:innen profitieren von einer barrierefreien Infrastruktur, speziellen Pflegeeinrichtungen und einer unterstützenden Umgebung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Entlastung für Angehörige: Durch die Entscheidung für eine stationäre Pflegeeinrichtung können Angehörigen (auch nur zeitweise) entlastet werden. Sie müssen sich keine Sorgen um die tägliche Betreuung und Pflege der zu pflegenden Angehörigen machen und können sich stattdessen auf die Zeit mit ihnen konzentrieren, ohne die Verantwortung für ihre umfassende Versorgung tragen zu müssen.

KURZZEITPFLEGE

Gäste und Gästinnen in der stationären Pflege

Klein Pflege Alexa Seniorentreff Residenz Tagespflege

Jeder braucht mal Hilfe. Sollten Sie kurzfristig Unterstützung benötigen, nach einem Unfall oder bis die Pflege Zuhause organisiert ist, kümmern wir uns um Sie. Seien Sie unsere Gäste und Gästinnen, schöpfen Sie neue Kraft während der Kurzzeitpflege und genießen Sie den Service, bis es Ihnen besser geht und Sie zurück in Ihre eigenen vier Wände können. Vielleicht kommen Sie danach ja mal wieder auf einen Kaffee vorbei?

STATIONÄRE PFLEGE BEI DEMENZ

Besonderer Schutz

Demenz ist für Betroffene und Angehörige eine Herausforderung.
In unseren beschützten Bereichen finden demenziell veränderte Menschen ein sicheres und an ihre Bedürfnisse angepasstes Zuhause. Das drückt sich ebenso in einer besonderen Ausstattung des Pflegewohnbereiches, wie auch in speziellen therapeutischen und betreuerischen Angebote aus, die darauf abzielen vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und zu mobilisieren.

A WIE ALEXA

Unser Pflege-ABC

Klein Pflege Alexa Betreuung Residenzen Angebote

Die Pflege hat ja manchmal ihre eigene Sprache. Schließlich ist es ja auch ein medizinisch-pflegerischer Beruf, der eine qualitativ hohe Fachausbildung voraussetzt. Damit Sie sich im Fachjargon der Begriffe nicht verlieren, geben wir Ihnen gern mithilfe kurzer Begriffsklärungen eine Hilfestellung zu den gängigsten Vokabeln der Pflege.

PFLEGE FAQ

Häufige Fragen zur Pflege

Viele Fragen zur Pflege entstehen häufig aus einer akuten Situation im Familien- oder Bekannt:innenkreis. Die meisten Betroffenen werden davon überrascht und stehen der Situation unvorbereitet gegenüber, das wissen wir. Deshalb stehen wir Ihnen Rede und Antwort. Auf häufig vorkommende Fragen und alle anderen beantworten wir Ihnen natürlich auch gern persönlich.

Wer berät mich, wenn ein Einzug in eine Pflegeeinrichtung bevorsteht?

Es gibt unabhängige Beratungsstellen der Kranken- bzw. Pflegekassen (zum Beispiel sogenannte Pflegestützpunkte), die in allen Fragen zur Pflege, ob Zuhause oder in einem Pflegeheim, Auskunft geben. Für Fragen rund um den (bevorstehenden) Einzug in eine Seniorenresidenz stehen wir Ihnen natürlich auch gern zur Verfügung. Wir hoffen unsere Antworten auf die häufigsten Fragen geben eine erste Orientierung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Pflegeplatz zu bekommen/in eine stationäre Pflegeheim aufgenommen zu werden?

Voraussetzung für einen Einzug/einen Pflegeplatz ist die Bewilligung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse (mindestens Pflegegrad 2). Eine Aufnahme ohne Leistungen der Pflegeversicherung ist in unseren Einrichtungen nicht möglich.

Was ist ein Pflegegrad?

Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.
Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades ist der Grad der Selbstständigkeit in folgenden sechs Bereichen:

• Mobilität (10 Prozent)
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 und 3 ergeben zusammen 15 Prozent)
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
• Selbstversorgung (40 Prozent)
• Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad:

• Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
• Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
• Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
• Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
• Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbsständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Wichtig: Möchte man die Leistungen einer Pflegekasse in Anspruch nehmen, muss eine Pflegegradeinteilung vorliegen.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt/ausgestellt?

Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller:innen, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter:innen des MDK sind häufig Ärzt:innen oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Die Gutachter:innen melden sich vorher an. In einem etwa einstündigen Gespräch wird der / die Betroffene und dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf befragt. Anschließend wird auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung erarbeitet. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Beantragung und den administrativen Angelegenheiten.

Wie melde ich mich für einen Pflegeplatz an?

Wir empfehlen den direkten Draht. Heißt, einfach anrufen und Ihr Anliegen mit unseren Kolleg:innen der Seniorenresidenz besprechen.
Bitte beachten Sie aber, das in der stationären Pflege die Pflegeplätze überwiegend nach akuter Dringlichkeit in Anspruch genommen werden. Eine lange in die Zukunft gerichtete Anmeldung und Reservierung ist deshalb nur sehr schwer möglich. Zudem können vorhandene, freie Pflegeplätze nicht langanhaltend als „Reservierungen“ freigehalten werden.

Welche Kosten für den Aufenthalt sind zu erwarten? Wie hoch ist der Eigenanteil?

Die Kosten für einen stationären Pflegeplatz setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:

• Pflegekosten (einschließlich Ausbildungsumlage)
• Kosten für Unterkunft und Verpflegung
• Investitionskosten
• Gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss zu dem Pflegekosten. Der Zuschuss der Pflegekasse ist abhängig vom ermittelten Pflegegrad der zu pflegenden Person. Er deckt in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten ab, so dass Bewohner:innen bzw. Angehörige einen Teil selbst zahlen müssen, den sogenannten Eigenanteil. In diesem Eigenanteil sind neben den Pflegekosten, die den Zuschuss der Pflegekasse übersteigen, auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Kosten für Zusatzleistungen enthalten. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisübersicht.

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Der Anteil der Pflegekosten durch die Pflegekasse bemisst sich am jeweiligen Pflegegrad. Beginnend mit dem Pflegegrad 2 sind die Leistungen dementsprechend gestaffelt:

• Pflegegrad 2 = 770 Euro
• Pflegegrad 3 = 1.262 Euro
• Pflegegrad 4 = 1.775 Euro
• Pflegegrad 5 = 2.005 Euro

Wenn Sie den Pflegegrad 1 haben und sich entscheiden, in ein Pflegeheim zu ziehen, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro.

Was ist, wenn die Einkünfte für die Begleichung des Eigenanteiles nicht ausreichend sind?

In diesen Fällen kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe gestellt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. Auch dabei helfen wir Ihnen gern.

Gibt es zusätzliche Kosten zu berücksichtigen?

Nicht im monatlichen Entgelt enthalten, sind Kosten für zusätzliche Services und Dienstleistungen (Frisör:in, Kosmetik, Fahrtendienste) aber auch für die Einkäufe der Dinge des täglichen Bedarfs.

Welche Sachen sollten bei Einzug vorhanden sein?

Bettwäsche, Handtücher und Waschlappen werden grundsätzlich von der Einrichtung zur Verfügung gestellt. Bitte bringen Sie persönliche Bekleidung (bestenfalls gekennzeichnet) in genügender Menge zum Einzug mit. Bereits in der Häuslichkeit genutzte personenbezogene Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollator, Rollstuhl etc. werden auch in unserer Einrichtung genutzt. Bitte bringen Sie dieses ebenfalls mit.

Können eigene Möbel oder Einrichtungsgegenstände mitgebracht werden?

Unbedingt. Unsere Zimmer sind zwar modern und komfortabel ausgestattet, das ersetzt aber nicht die eigene Zimmergestaltung durch liebgewonnene persönliche Einrichtungsgegenstände. Gestalten Sie sich das neue Zuhause so gemütlich und heimisch wie möglich. Sprechen Sie Ihre Wünsche bitte rechtzeitig mit der Einrichtungsleitung ab.

Wie werde ich ärztlich /therapeutisch betreut?

Die ärztliche Betreuung übernimmt in der Regel auch weiterhin Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Bitte klären Sie vor dem Einzug, ob Ihre Ärzte in unsere Einrichtung zum Hausbesuch kommen. Bei der Vermittlung von Terminen bei Fachärzt:innen sind wir Ihnen gern behilflich. Auch therapeutische Leistungen können Sie wie gewohnt durch Ihre vertrauten Therapeut:innen erbringen lassen(z.B. Physio- oder Ergotherapie). Andernfalls sind wir auch gern bei der Vermittlung behilflich.

Können Haustiere gehalten werden?

In Absprache mit der Einrichtungsleitung ist dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass eine artgerechte Haltung und Versorgung dauerhaft durch die betreffenden Bewohner:innen oder Angehörigen sichergestellt ist.

Gibt es Besuchszeiten?

Besuchszeiten gibt’s im Krankenhaus, aber nicht bei uns. Ihre Gäste sind auch unsere Gäste – und jederzeit herzlich willkommen. Wir bitten jedoch um Rücksichtnahme während der Ruhezeiten.

Kochen Sie in den Einrichtungen selbst?

Ja, wir kochen ausschließlich selbst. Unser Küchenteam kann deshalb auch auf individuelle Wünsche eingehen. Grundsätzlich bieten wir zum Mittagsessen zwei Menüs zur Auswahl und bieten diese bei Bedarf auch in speziellen Kostformen (zum Beispiel bei Kau- und Schluckbeschwerden) an.

Welche Ausstattung haben die Zimmer?

Unsere Zimmer sind komfortabel ausgestattet und verfügen über je ein eigenes Duschbad. Zur Grundausstattung zählen neben dem modernen Bett mit pflegespezifischen Funktionen auch ein Kleiderschrank und Sideboard sowie ein Tisch und zwei Stühle. Eigene Einrichtungsgegenstände sind erwünscht, um sich so heimisch wie möglich zu fühlen. Alle Zimmer verfügen über den hausinternen Notruf sowie Fernseh- und Telefonanschluss.

Finden Feste und Veranstaltungen in ihren Einrichtungen statt?

Aber ja. Jahreszeitliche Fest werden in unserer Einrichtung gelebt und gepflegt. Und darüber hinaus finden wir immer einen Grund (oder mehrere) um zu feiern.

Was ist die Tagespflege?

Pflegebedürftige Senior:innen werden an Wochentagen in kleinen Gruppen betreut. Im Vordergrund steht die Alltagstrukturierung mit vielseitigen Angeboten zur aktiven Tagesgestaltung, die der Förderung und den Erhalt der individuellen Fähigkeiten dienen. Die pflegenden Angehörigen können so beruhigt ihre Berufsalltag oder ihren Wegen nachgehen

Wann empfiehlt sich eine Tagespflege?

Wenn eine ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, aber eine stationäre Pflege im Pflegeheim noch nicht nötig ist, dann ist eine Tagespflege die optimale Lösung. Sowohl für Betroffene, als auch für Angehörige.

Muss der Betroffene vor Ort sein, oder geht das auch in den eigenen 4 Wänden?

In der Regel holt ein Fahrdienst die Tagesgäste aus ihrer Wohnung ab und bringt sie in die Tagespflegeeinrichtung. Nach der vereinbarten Pflege- und Betreuungszeit werden die Tagesgäste vom Fahrdienst abgeholt und nach Hause gebracht.

Was kostet die Tagespflege?

Tagespflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person eigentlich zu Hause, zum Teil aber (tagsüber) in einer Einrichtung gepflegt und betreut wird. Tagespflege kommt immer dann in Betracht, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Zum Beispiel, wenn die Pflegeperson berufstätig ist.

Seit dem 01. Januar 2015 können die Leistungen der Tagespflege neben der ambulanten Pflegesachleistung (dem Pflegegeld) in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Tagespflege wird also nicht mehr auf Pflegegeld oder -sachleistungen angerechnet.

Bis zu welchem festgelegten Höchstbetrag Leistungen von der Pflegekasse übernommen werden, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Grade der Pflegebedürftigkeit Leistungen / Monat
(Angaben in EUR)
Pflegegrad 1 125 (Einsatz des Entlastungsbeitrages)
Pflegegrad 2 689
Pflegegrad 3 1.298
Pflegegrad 4 1.612
Pflegegrad 5 1.995

Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskostenanteil sind von den pflegebedürftigen Senior:innen in der Regel selbst zu tragen.

Wie wird mein (anteiliges) Pflegegeld gekürzt, wenn ich die Tagespflege nutze?

Nein, Ihr Anspruch für die ambulante häusliche Pflege bleibt Ihnen zu 100% erhalten.

Kann ich auch ohne Pflegegrad die Tagespflege besuchen?

Das können Sie! Jedoch übernimmt die Pflegekasse keine Kosten. Sie müssten den Tagessatz vollumfänglich selbst tragen.

Wie wird ein Pflegegrad beantragt/ausgestellt?

Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller:innen, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter:innen des MDK sind häufig Ärzt:innen oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Die Gutachter:innen melden sich vorher an. In einem etwa einstündigen Gespräch wird der / die Betroffene und dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf befragt. Anschließend wird auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung erarbeitet. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Beantragung und den administrativen Angelegenheiten.

Wie werde ich ärztlich /therapeutisch betreut?

Die ärztliche Betreuung übernimmt in der Regel auch weiterhin Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin. Bitte klären Sie vor dem Einzug, ob Ihre Ärzte in unsere Einrichtung zum Hausbesuch kommen. Bei der Vermittlung von Terminen bei Fachärzt:innen sind wir Ihnen gern behilflich. Auch therapeutische Leistungen können Sie wie gewohnt durch Ihre vertrauten Therapeut:innen erbringen lassen(z.B. Physio- oder Ergotherapie). Andernfalls sind wir auch gern bei der Vermittlung behilflich.

Wie gestaltet sich ein tyischer Tag in der Tagespflege?

Die übliche Betreuung & Pflege findet in der Regel täglich (Mo-Fr.) von 08.00 – 16.00 Uhr statt, Ausnahmen sind natürlich möglich und bei der konkreten Tagespflege zu erfragen. Durch den Fahrdienst der Tagespflege werden die angemeldeten Gäste und Gästinnen von ihrem Zuhause abgeholt. In der Tagespflegeeinrichtung finden dann gemeinsame Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Vesper) und gemeinschaftliche und/oder individuelle Beschäftigungen (z.B. Lesen, Kartenspiele, Gedächtnistrainings etc) sowie, bei Bedarf pflegerische Maßnahmen, statt. Nach Ende der Betreuung werden die Gäst:innen durch den Fahrdienst wieder nach Hause gebracht.

Was passiert, wenn ich an einem vertraglich vereinbarten Tag nicht kommen kann bzw. möchte?

Wir rechnen nur die Tage mit Ihrer Pflegekasse und Ihnen ab, die Sie tatsächlich anwesend waren. Wir bitten
Sie lediglich darum, sich am Vortag bis Mittag abzumelden, um unnötige Essenbestellungen und Anfahrten zu
vermeiden.

Kann ich die Besuchstage kurzfristig oder zeitweise ändern?

Sie können die Besuchstage jederzeit ändern. Bei längerfristigen Absprachen ist jedoch eine Vertragsanpassung
erforderlich.

Was passiert mit meinem Platz, wenn ich eine längere Zeit krank oder abwesend bin?

Der Platz bleibt ihnen erhalten. Wenn ihre Situation einen Besuch bei uns nicht mehr zulässt, dann kündigen Sie
einfach den mit uns geschlossenen Vertrag.

Was ist ambulante Pflege?

Mit ambulanter Pflege, auch „häusliche Pflege“ oder Pflege Zuhause genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten so die betroffene Person sowie ihre Angehörigen.

Welche Leistungen beinhaltet die ambulante Pflege?

Das Leistungsangebot der ambulanten Pflege, durch einen Pflegedienst erbracht, ist sehr vielfältig und beinhaltet verschiedene Leistungsbereiche. Dies sind vor allem:

  • körperbezogene Pflege wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
  • pflegerische Betreuung, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
  • häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
  • Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
  • Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.

Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Wer ist pflegebedürftig?

Die Pflegebedürftigkeit wird per Gesetz (konkret geregelt im elften Buch des Sozialgesetzbuches SGB XI) definiert. Demnach sind Personen pflegebedürftig die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?

Auf Beantragung entscheidet letztlich die Pflegekasse, ob der / die Versicherte im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig ist. Sie orientiert sich dabei an der Einschätzung von Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Um eine Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für einen Pflegegrad ein. Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom Pflegebedürftigen selber, mit Hilfe unserer Pflegedienste oder gemeinsam mit Hausärzt:innen eingereicht werden. Anträge bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse (vor Ort, per Post oder im Internet).

Wie wird ein Pflegegrad beantragt/ausgestellt?

Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller:innen, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter:innen des MDK sind häufig Ärzt:innen oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Die Gutachter:innen melden sich vorher an. In einem etwa einstündigen Gespräch wird der / die Betroffene und dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf befragt. Anschließend wird auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung erarbeitet. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Beantragung und den administrativen Angelegenheiten.

Was kostet ambulante Pflege?

Durch Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt sich jede gesetzlich versicherte Person einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen). Da jeder und jede Pflegebedürftige ganz unterschiedliche Hilfen benötigt, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für Leistungen der ambulanten Pflege nicht pauschal nennen, sondern nur ganz grob einschätzen.

Was ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulante Pflegesachleistung (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren.

Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?

Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 1: -/-

Pflegegrad 2: 689 EUR

Pflegegrad 3: 1.298 EUR

Pflegegrad 4: 1.612 EUR

Pflegegrad 5: 1.995 EUR

Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen um, dem Namen entsprechend, die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, bei Inanspruchnahme von

  • Leistungen der Tages­- oder Nachtpflege,
  • Leistungen der Kurzzeitpflege,
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder von
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen.

Wird der Entlastungsbetrag für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt, handelt es sich insbesondere um pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auch um Hilfen bei der Haushaltsführung. Ausnahmen bestehen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Bei Ihnen kann der Entlastungsbetrag außerdem für Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.

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