Die Begutachtung oder auch Pflegebegutachtung ist eine Einstufung der bedürftigen Person in eine der fünf Pflegegrade, welche der Pflegebedürftigkeit der Person entsprechen. Diese Begutachtung wird durch die zuständige Pflegekasse und die daran angebundene Krankenkasse ausgeführt; dies gilt für privat- wie auch gesetzlich versicherte Personen.
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