AMBULANTE PFLEGE IN DRESDEN & UMGEBUNG
Zuhause pflegen, Zuhause bleiben
Das eigene Zuhause ist der beste Wohlfühlort. Damit Sie sich zu jeder Zeit rundum sicher umsorgt fühlen, machen wir uns für Sie in die Spur, um Ihren Alltag zu erleichtern. Denn gute Pflege braucht Nähe und Individualität. Pflege „von der Stange“ gibt es bei uns nicht, wir pflegen nach Ihrem persönlichen Hilfe- und Unterstützungsbedarf (entsprechend der persönlichen Pflegegrade) bzw. übernehmen nach Wunsch natürlich auch gern zusätzliche Betreuungsleistungen. Seit mehr als 20 Jahren sind wir als Pflegeprofis für unsere wachsende Kundschaft unterwegs. Ob in Klotzsche, Pieschen oder auch in Moritzburg – wir sind ihr verlässlicher Partner wenn es um die Pflege geht.
PFLEGE ZUHAUSE
Wir sind mobil, damit Sie es bleiben
Die Vielfalt benötigter Unterstützung ist groß, genau wie unser Leistungsangebot. Wir sind für Sie da mit: Pflegeleistungen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Beratungsleistungen und zusätzliche Serviceleistungen. Unsere Leistungsbereiche im zusammengefassten Überblick:
Pflegeleistungen:
Die grundpflegerischen Leistungen für Körper, Geist und Seele.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Um den selbstbestimmten Alltag zu meistern.
Verhinderungspflege:
Zur Entlastung oder Vertretung pflegender Angehöriger
Beratungsleistungen:
Bestens beraten und gut organisiert (Hilfe bei Beantragungen etc.)
Zusätzliche Services:
Frei Wählbare Zusatzangebote für mehr Komfort und Wohlbefinden.
Welche Leistungen (und Preise) ganz konkret damit verbunden sind, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Sie.
AlexA Ambulante Pflege
Dresden – Pieschen
Großenhainer Straße 163
01129 Dresden
(0351) 85 08 4001
ambulant.dresden@alexa-pflege.de
claudia.fischer@alexa-pflege.de
nora.franke@alexa-pflege.de
AlexA Ambulante Pflege Moritzburg
August-Bebel-Straße 2a
01468 Moritzburg
015168822666
claudia.unger@alexa-pflege.de
AlexA Ambulante Pflege
Dresden-Klotzsche
Dörnichtweg 60
01109 Dresden
(0351) 312 39 402
denise.hadamek@alexa-pflege.de
nora.franke@alexa-pflege.de
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Zusatzangebote
Sie haben Fragen?
Wir haben für Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Themen Pflegen für Sie zusammengestellt.
Wer ist pflegebedürftig?
Die Pflegebedürftigkeit wird per Gesetz (konkret geregelt im elften Buch des Sozialgesetzbuches SGB XI) definiert. Demnach sind Personen pflegebedürftig die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Was ist ambulante Pflege?
Mit ambulanter Pflege, auch „häusliche Pflege“ oder Pflege Zuhause genannt, erhalten pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung im häuslichen Umfeld. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden. Ambulante Pflegedienste kommen bei Bedarf mehrmals in der Woche oder mehrmals täglich ins Haus und entlasten so die betroffene Person sowie ihre Angehörigen.
Welche Leistungen beinhaltet die ambulante Pflege?
Das Leistungsangebot der ambulanten Pflege, durch einen Pflegedienst erbracht, ist sehr vielfältig und beinhaltet verschiedene Leistungsbereiche. Dies sind vor allem:
- körperbezogene Pflege wie etwa Körperpflege, Ernährung, Förderung der Bewegungsfähigkeit,
- pflegerische Betreuung, zum Beispiel Hilfe bei der Orientierung, bei der Gestaltung des Alltags oder auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte,
- häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wie zum Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen,
- Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten sowie
- Hilfen bei der Haushaltsführung, zum Beispiel Kochen oder Reinigen der Wohnung.
Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben.
Wie wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Auf Beantragung entscheidet letztlich die Pflegekasse, ob der / die Versicherte im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig ist. Sie orientiert sich dabei an der Einschätzung von Gutachter:innen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Um eine Pflegegrad zu beantragen, reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag für einen Pflegegrad ein. Der Antrag kann von einem Angehörigen, vom Pflegebedürftigen selber, mit Hilfe unserer Pflegedienste oder gemeinsam mit Hausärzt:innen eingereicht werden. Anträge bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse (vor Ort, per Post oder im Internet).
Wie wird ein Pflegegrad beantragt/ausgestellt?
Der erste Schritt: Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen.
Diese beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), den Antragsteller:innen, bzw. den Pflegebedürftigen persönlich zu begutachten. Dabei wird der Grad der Pflegebedürftigkeit und damit der Pflegegrad festgelegt. Die Gutachter:innen des MDK sind häufig Ärzt:innen oder Fachkräfte aus dem Bereich der Alten- oder Krankenpflege.
Um dem Pflegebedürftigen eine gewisse Sicherheit zu bieten, erfolgt die Begutachtung in seiner ‚gewohnten Umgebung‘. Dies kann sowohl die eigene Wohnung als auch eine Einrichtung der stationären Altenpflege sein. Die Gutachter:innen melden sich vorher an. In einem etwa einstündigen Gespräch wird der / die Betroffene und dessen Angehörige nach seinem gesundheitlichen Zustand und seinem Hilfebedarf befragt. Anschließend wird auf Grundlage der Kriterien des Pflegeversicherungsgesetzes eine Empfehlung zur Einstufung erarbeitet. Diese wird der zuständigen Pflegekasse mitgeteilt, welche die Leistungsentscheidung trifft. Sind die Betroffenen mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden.
Gern unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Beantragung und den administrativen Angelegenheiten.
Was kostet ambulante Pflege?
Durch Beitragszahlungen zur Pflegeversicherung erwirbt sich jede gesetzlich versicherte Person einen Rechtsanspruch auf Hilfe, wenn er pflegebedürftig wird. Dann übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für ambulante Pflegeleistungen: Pflegebedürftige erhalten Pflegesachleistungen (bei Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst) oder Pflegegeld (bei Versorgung durch einen Angehörigen). Da jeder und jede Pflegebedürftige ganz unterschiedliche Hilfen benötigt, lassen sich der Umfang und damit auch die Kosten für Leistungen der ambulanten Pflege nicht pauschal nennen, sondern nur ganz grob einschätzen.
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld erhält die pflegebedürftige Person. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von ambulante Pflegesachleistung (Hilfe von Pflegediensten) zu kombinieren.
Was sind ambulante Pflegesachleistungen und wie hoch sind diese?
Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 als ambulante Pflegesachleistungen die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung bis zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag (pro Monat). Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1: -/-
Pflegegrad 2: 689 EUR
Pflegegrad 3: 1.298 EUR
Pflegegrad 4: 1.612 EUR
Pflegegrad 5: 1.995 EUR
Was ist der Entlastungsbetrag und wer hat Anspruch darauf?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden einzusetzen um, dem Namen entsprechend, die pflegenden Angehörigen zu entlasten.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen, bei Inanspruchnahme von
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
- Leistungen der Kurzzeitpflege,
- Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder von
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag entstehen.
Wird der Entlastungsbetrag für Leistungen ambulanter Pflegedienste eingesetzt, handelt es sich insbesondere um pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auch um Hilfen bei der Haushaltsführung. Ausnahmen bestehen für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Bei Ihnen kann der Entlastungsbetrag außerdem für Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden.