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Kosten in der Pflege + Wie entstehen die Preise und Entgelte

PFLEGE WIRD ZUR DASEINSVORSORGE

Pflege: Staat unterstützt mit Pflegeversicherung

Als jüngste Säule des sozialen Sicherungssystems gewährleistet der Staat mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (1995) einen Leistungsanspruch bei eintretender Pflegebedürftigkeit. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmende und Arbeitgebende größtenteils paritätisch entrichten. Ein seitdem stetig gewachsenes Leistungsspektrum steht in Abhängigkeit der Pflegebedürftigkeit und der individuellen Unterstützungsarten zur Verfügung.

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch als „Teilkaskoversicherung“ bezeichnet, um zu verdeutlichen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen können, um alle notwendigen Hilfen zu finanzieren. Sie soll das Pflegerisiko lediglich sozial absichern. Seit dem nun fast 30-jährigen Bestehen der gesetzlichen Pflegeversicherung hat sich das Leistungsvolumen – also die Beanspruchung von Leistungen durch Leistungsempänger:innen – stetig vergrößert. Im ersten Jahr 1995 wurden Ausgaben von knapp 4,9 Mrd. EUR erfasst, während am Ende des Jahres 2022 Ausgaben in Höhe von ca. 60 Mrd. EUR geleistet wurden.
PFLEGEANSPRUCH: STATIONÄRE PFLEGE

Steigender Leistungszuschlag ab 2024

In der stationären Pflege werden Pflegebedürftige in einer vollstationären Pflegeeinrichtung rund um die Uhr gepflegt, betreut und verpflegt. Für die stationäre Pflege erbringt die Pflegeversicherung einen bundesweit einheitlich festgelegten Betrag (je Pflegegrad) als Zuschuss zu den Pflege- und Betreuungskosten. Alle weiteren Kosten, beispielsweise für Unterkunft, Verpflegung, Investitions- und Ausbildungskosten, werden von den Bewohner:innen, deren Angehörigen oder vom Sozialamt getragen
(sogenannter Eigenanteil).

Seit dem Jahr 2022 ist ein Leistungszuschlag in der vollstationären Pflege etabliert, der von der Bezugsdauer vollstationärer Pflegeleistungen abhängig ist. Ab 2024 werden diese Zuschläge erhöht (siehe Abbildung, rechter Teil). Die von der Pflegeversicherung monatlich übernommenen ausschließlich pflegebedingten Kosten (in abhängig vom Pflegegrad) finden Sie ebenfalls in der Abbildung.
PFLEGEANSPRUCH: AMBULANTE PFLEGE

Steigende Leistungen in 2024 und 2025

Bei der ambulanten Pflege, auch häusliche Pflege genannt, werden Pflegebedürftige mit medizinischer, pflegerischer und hauswirtschaftlicher Versorgung im eigenen Zuhause unterstützt. Die ambulante Pflege kann sowohl durch professionelle Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes als auch durch pflegende Angehörige erfolgen. Beides wird in entsprechenden Leistungsbereichen, die auch kombiniert werden können (Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Kurzzeit- und Verhinderungspflege u. v. m.) finanziert.

Das am 26.05.2023 verabschiedete Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sieht eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5 % zum 01.01.2024 und noch einmal um 4,5 % zum 01.01.2025 vor.

Die ab 2024 geltenden Zuschüsse haben wir in abgebildeter Tabelle für Sie dargestellt (siehe Abbildung).
WAS KOSTET (VOLLSTATIONÄRE) PFLEGE

Der Pflegesatz als Summe verschiedener Kostenbestandteile

Der sogenannte Pflegesatz, also der tagbezogene Kostensatz in einer stationären Pflegeeinrichtung, setzt sich aus mehreren Kostenbestandteilen zusammen. Dabei fallen Kosten in den Bereichen Pflege, Unterkunft & Verpflegung, die Investitionskosten sowie (oftmals) auch Zuschläge für die Ausbildungsvergütung an.

Die Kosten der Pflege (hier fallen auch die Kosten des Pflegepersonals rein) werden überwiegend durch die Leistungen der Pflegekasse (durch die Zuzahlungen je Pflegegrad) abgedeckt (siehe obige Abbildung). Wie in jeder anderen Wohnform entstehen auch in der stationären Pflege Kosten für die Unterkunft und der Verpflegung. Diese Kosten einer "Vollpension" (Vollverpflegung, Reinigung, Wäscheservice, Nebenkosten usw.) gehören zum Eigenanteil, den Versicherte selbst tragen müssen. Die Investitionskosten entsprechen der Kaltmiete einer Wohnung. Sie entstehen durch die Anschaffung (Kauf, Bau, Miete) und Instandhaltung der Immobilie, der technischen Anlagen und der betrieblichen Güter.
Mit den Ausbildungszuschlägen werden die Ausbildungskosten in der Altenpflege finanziert. Investitionskosten, wie auch Ausbildungszuschläge sind ebenfalls im Eigenanteil enthalten. In der Abbildung wird anhand eines Beispiels, die Gesamtkostensituation und die Berechnung des Eigenanteils dargestellt.
PFLEGESÄTZE: WIE ENTSTEHEN SIE

Wer bestimmt die Kosten einer Pflegeeinrichtung?

Der zu entrichtende Preis einer vollstationären Pflegeeinrichtung, wird nicht, wie es in "normalen Märkten" üblich ist, im weitgehend freien System der Preisfindung über Angebot und Nachfrage selbst reguliert. Der Pflegesatz wird daher auch nicht durch die Einrichtung selbst bestimmt, sondern intensiv zwischen den jeweiligen Pflegekassen, den Sozialämtern und den Einrichtungen verhandelt und vereinbart.

Entstehende Preisunterschiede ergeben sich aus der Berücksichtigung bundeslandspezifischer Regelungen (unterschiedliche Personalschlüssel, regionale Kostenunterschiede), natürlich aber auch durch qualitative Besonderheiten der Einrichtungen. So haben neue, besser ausgestattete Einrichtungen mit hohem Personalschlüssel natürlich auch höhere Entgelte.
STEIGENDE KOSTEN IN DER PFLEGE

Erhöhte Eigenanteile durch steigende Löhne

Durch enorme Leistungsausweitungen bei einer gleichzeitig immer älter werdenden Gesellschaft steigen die Ausgaben der Pflegeversicherung seit ihrem Inkrafttreten enorm an. Da wir (erfreulicherweise) eine hohe Lebenserwartung mit allerdings steigenden Gesundheitskosten auch für die kommenden Jahre prognostizieren, ist von einer weiteren Ausgabenerhöhung in der Pflegeversicherung auszugehen. Dies führt unweigerlich zu einem Anstieg der durch die Leistungsempfänger:innen getragenen Eigenanteile.
Der Pflegeberuf ist in vielerlei Hinsicht ein fordernder Beruf, der im Branchenvergleich betrachtet in der Vergangenheit unterdurchschnittlich vergütet wurde.

Da verwundert es nicht, dass seit vielen Jahren bundesweit immer weniger Menschen in der Pflege arbeiten wollen. Laut Schätzungen fehlen bundesweit aktuell mehr als 100.000 Fachkräfte. Bis 2035 könnten bei anhaltender Situation rund 307.000 Pflegekräfte in der stationären Versorgung fehlen. Um diesem Trend entgegenzuwirken und den Pflegeberuf finanziell attraktiver und marktgerechter zu gestalten, steigen die Gehälter der Pflegenden in letzter Zeit erfreulicherweise überdurchschnittlich an. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine ab September 2022 geltende tariftreue Verpflichtung in Kraft gesetzt. Danach ist das Pflegepersonal mindestens nach Tarif oder regional ermittelter Durchschnittslöhne zu vergüten. Dieser auch in den kommenden Jahren steigende Durchschnittslohn (Steigerung 2023 bis zu 10,5 % und 2024 bis zu 6,5 %) führt auch zukünftig zu erheblichen Pflegesatzsteigerungen und damit auch zu deutlich erhöhten Eigenanteilen. Überwiegend sind also die als positiv zu bewertenden Gehaltssteigerungen unserer Mitarbeitenden Ursache für die Kostensteigerungen in der Pflege. Außerdem wirken sich natürlich auch bei uns gesamtwirtschaftliche Teuerungseffekte (hohe Inflation, hoher Zins) preissteigernd aus.
WAS SIE DAFÜR BEKOMMEN

24/7 - Wir haben es erfunden

In vielen Dienstleistungen wird der vielzitierte Rund-um-die-Uhr-Service beworben. Wir in der Pflege haben es quasi erfunden. Schon immer pflegen wir 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. An Wochenenden, Feiertagen ohne hitzefrei und Streikunterbrechungen. Dafür bieten wir Vieles, unter anderem:

Pflege und Betreuung / ambulant und stationär
- Medizinische Versorgung & pflegerische Betreuung durch qualifiziertes Personal
- Angebot von Therapien, u. a. Sturzprophylaxe, Mobilitätsförderung
- Koordination von Betreuer:innen, Ärzt:innen und Krankenhäusern
- Bedarfsgerechtes Speisen- und Getränkeangebot (Normal-, Sonder-, Schon- und Diätkost).

- Enge Zusammenarbeit mit Palliativ- und Hospitzdiensten
- Seelsorge, Angehörigenarbeit

- Barrierearmes, seniorengerechtes Wohnen überwiegend im Einzel- oder Doppelzimmer
- Haustechnik und Hauswirtschaft (u.a. Wäscheversorgung, Zimmerreinigung)

- Beratungsangebot für die gesundheitliche Versorgungsplanung der letzten Lebensphase nach § 132 Abs. 3 SGB V
- Unterstützung der Bewohner:innen und Angehörigen bei Antragstellungen und im Umgang mit Kassen und Behörden

- Abwechslungsreiche Betreuungsangebote
- Kulturelle Veranstaltungen
- Ausflüge, Tagestrips
WAS BRAUCHT DIE PFLEGE

Wertvolle und gute Pflege braucht gute Arbeitsbedingungen

Wir als AlexA-Pflegeunternehmen wollen auch in Zukunft optimale Pflege für unsere Bewohner:innen und Kund:innen anbieten. Gleichsam stehen auch unsere Mitarbeitenden im Fokus unserer Bemühungen, um ihnen die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, diesen anspruchsvollen Beruf professionell, mit Leidenschaft und Freude nachgehen zu können. Bei einem gleichbleibenden System gesetzlich festgelegter und beitragsfinanzierter Pflegeleistungen, bei hohen regulatorischen Anforderungen und mit einer immer älter werdenden Gesellschaft sowie einem Mangel an Fachkräften werden wir auch in absehbarer Zukunft vor dem Dilemma steigender Preise stehen. Das betrifft alle Pflegeheime – egal ob in kirchlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft. Als Privatperson, Unternehmen, Politik und Gesellschaft müssen wir uns also die Frage beantworten „Was ist uns Pflege (wirklich) wert?“