Unter ambulanter Pflege wird die Pflege eines Menschen in seinem eigenen häuslichen Umfeld verstanden (auch häusliche Pflege). Dabei können pflegebedürftige Menschen medizinische, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung erhalten. Die ambulante Pflege und die Betreuung von Pflegebedürftigen kann sowohl durch einen ambulanten Pflegedienst als auch durch pflegende Angehörige durchgeführt werden.
Die Kosten für die ambulante Pflege übernimmt je nach Pflegegrad die Pflegekasse, dabei werden im Gegensatz zur stationären Pflege die Leistungen einzeln abgerechnet.