Die Betreuungsverfügung ist eine Möglichkeit der persönlichen und selbstbestimmten Vorsorge. Ihr Vorteil ist, dass sie nur dann Wirkungen zeigt, wenn es tatsächlich erforderlich wird. Tritt dieser Fall ein, z.B. nach einem Unfall, einem (Hirn-)Infarkt, bei Demenz, psychischer Erkrankung etc., entlastet diese Verfügung Betroffene als auch Angehörige durch den selbstdefinierten Rahmen. Eckdaten der Betreuungsverfügung: u.a. wer wird zum Betreuer bestellt?; wo soll der Wohnsitz des zu Betreuenden sein? Eine Schriftform ist erforderlich. Ein formalen Rahmen brauch die Betreuungsverfügung jedoch nicht. Das Betreuungsgericht überprüft die Eignung der Person als Ihr Betreuer und weist Ihnen im Notfall eine andere Person, wenn möglich, aus Ihrem näheren Umfeld. Eine Abgrenzung zur Patientenverfügung stellen u.a. die gesetzlich eingeschränkte Maßnahmen rund um die Vermögensverwaltung dar. Eine Betreuungsverfügung kann, wie eine Vorsorgevollmacht, jederzeit ohne Einhaltung einer Form widerrufen oder geändert werden.
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