fbpx

Karriere bei AlexA - der direkte Draht zur Personalabteilung

Rudower Chaussee 12, 12489 Berlin

(030) 726 26 68 -39

bewerbung@alexa-pflege.de

Unsere Wohn- und Pflegeangebote in Ihrer Nähe

Zu unseren Standorten

AlexA Pflege - Unternehmenszentrale

Rudower Chaussee 12, 12489 Berlin

(030) 7 26 26 68-0

info@alexa-pflege.de

Pflegegrad

Pflegegrade beschreiben den Grad der Selbstständigkeit einer Person unter Berücksichtigung körperlicher, psychischer und kognitiver Beeinträchtigungen.

Ausschlaggebend für die Zuweisung eines Pflegegrades ist der Grad der Selbstständigkeit in folgenden sechs Bereichen:

  • Mobilität (10 Prozent)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2 und 3 ergeben zusammen 15 Prozent)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (40 Prozent)
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)

Der Grad der Selbstständigkeit wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, desto höher ist der Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)

Wichtig: Möchte man die Leistungen einer Pflegekasse in Anspruch nehmen, muss eine Pflegegradeinteilung vorliegen.