Durch Behinderungen erfahren Personen oft Nachteile im Alltag, um diese auszugleichen kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden. Dadurch werden Extraleistungen, wie zum Beispiel die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehrgeregelt. Voraussetzungen für den Ausweis sind ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr, sowie ein gemeldeter Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Der Schwerbehindertenausweis kann beim Landratsamt oder Versorgungsamt beantragt werden. Der Ausweis beinhaltet spezifische Merkmale, wie zum Beispiel:
G – Gehbehindert, kostenlose Beförderung
RH – Rundfunkgebührenbefreiung (Grad der Behinderung mind. 80)
B – Begleitperson, Begleitpersonen müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln keinen Fahrschein vorlegen