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Beratungsbesuch

Bei Beratungsbesuchen handelt es sich um gesetzlich vorgeschriebene Besuche der Häuslichkeiten von gepflegten Personen, die lediglich Pflegegeld beziehen. Diese dienen der Unterstützung und Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege. Solche Besuche werden von Pflegediensten und anerkannten Beratungsstellen durchgeführt und müssen mit diesen von dem Empfänger der Dienste vereinbart werden.

Beratungsbesuche finden je nach Pflegegrad jedes Halb- oder Vierteljahr statt. Falls Pflegebedürftige die Beratung nicht abrufen, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar komplett entzogen werden.

Personen, welche keinen Anspruch auf Pflegegeld haben können freiwillig jedes halbe Jahr einen Beratungsbesuch beanspruchen.